Stand Dezember 2024
1. Zutritt und Aufsicht
- Zutritt ist nur während der Unterrichtszeiten oder mit ausdrücklicher Erlaubnis einer Lehrperson gestattet.
- Eine Lehrperson oder eine autorisierte Aufsichtsperson muss während der Nutzung anwesend sein.
2. Sorgsamer Umgang mit Geräten
- Alle Geräte (Computer, Monitore, Peripheriegeräte, etc.) sind pfleglich zu behandeln.
- Beschädigungen oder Fehlfunktionen sind sofort der zuständigen Lehrkraft zu melden.
3. Software und Programme
- Es dürfen keine Programme installiert, deinstalliert oder verändert werden.
- Die Nutzung von Software ist ausschließlich auf den Unterrichtsbedarf beschränkt.
4. Internetnutzung
- Das Internet darf nur für schulische Zwecke genutzt werden.
- Der Zugriff auf unangemessene oder nicht genehmigte Inhalte ist verboten.
- Datenschutzrichtlinien sind strikt einzuhalten (keine Weitergabe von Zugangsdaten, keine unautorisierte Nutzung persönlicher Daten).
5. Persönliche Dateien
- Eigene Dateien dürfen nur auf freigegebenen Netzlaufwerken oder auf persönlichen Speichermedien gespeichert werden.
- Die Nutzung der Computer für private Zwecke (z. B. Gaming, Social Media) ist untersagt, sofern keine ausdrückliche Erlaubnis vorliegt.
- Es wird seitens der Schule keine Datensicherheit (gegen Verlust oder fremden Zugriff) gewährt. FürDatensicherung ist jeder Nutzer selbst verantwortlich.
6. Sauberkeit und Ordnung
- Arbeitsplätze müssen sauber und aufgeräumt hinterlassen werden.
- Essen und Trinken sind in den Informatiksälen verboten.
7. Verhalten
- Rücksicht auf Mitschüler und Lehrpersonal ist jederzeit zu nehmen.
- Lautstärke ist auf ein Minimum zu reduzieren, um die Arbeitsatmosphäre nicht zu stören.
8. Verantwortung und Konsequenzen
- Jeder Nutzer ist für seinen Computerarbeitsplatz verantwortlich.
- Verstöße gegen diese Regeln können Konsequenzen wie den Ausschluss von der Nutzung oder andere schulinterneMaßnahmen nach sich ziehen.
Diese Regeln dienen der Sicherheit und einem reibungslosen Ablauf im Informatikunterricht und sind von allen Beteiligten einzuhalten.
prov. Leitung Mag. Werner Wölbitsch
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