Der Bundesschulcluster Karnische Region Hermagor bietet aufgrund seiner überschaubaren Größe und seiner modernen Ausstattung gute Voraussetzungen für ein freundliches und offenes Schul- und Lernklima. Die Vereinbarungen dieser Hausordnung dienen als Richtlinien für unser Verhalten und sind einzuhalten. Schülerinnen und Schüler, Eltern, Lehrerinnen und Lehrer arbeiten gemeinsam an einem guten Miteinander. Bei Problemen oder Konflikten ist es uns besonders wichtig, das klärende Gespräch zu suchen, um eine Lösung herbeizuführen.
- Höfliches und respektvolles Miteinander
Besonderen Wert legen wir auf:
- Grüßen
- gutes und höfliches Benehmen
- angemessene Kleidung
- Pünktlichkeit
- friedliche Konfliktlösung
- Die Rechte und Freiheiten anderer werden anerkannt und geachtet.
- Diskriminierungen und Abwertungen jeglicher Art werden nicht toleriert.
- Eigentum von Mitschülerinnen und Mitschülern muss respektiert werden.
- Sauberhalten des Schulhauses – Mülltrennung
- Einlass, Aufenthalt, Hausschuhpflicht
Den SchülerInnen und Schülern ist der Aufenthalt im Schulgebäude zwischen dem Vormittags- und Nachmittagsunterricht gestattet. Nach Beendigung des Unterrichts ist das Schulgebäude zu verlassen.
Das Schulgebäude wird um 7.30 Uhr aufgesperrt, in der Mittagspause und nach dem Unterricht erfolgt keine Beaufsichtigung.
Schülerinnen und Schülern ist es nicht erlaubt, das Schulgebäude während des Vormittags zu verlassen. Erlaubt ist ein Verlassen jedoch während der Mittagspause zwischen Vormittags- und Nachmittagsunterricht. Schülerinnen und Schüler der Unterstufenklassen dürfen dies nur, wenn eine Einverständniserklärung der Eltern vorliegt.
Der Aufenthalt in den Pausen ist in nur in den dafür vorgesehenen Bereichen gestattet, der Außenbereich darf nur mit Erlaubnis der Pausenaufsicht benutzt werden.
Ballspiele jeglicher Art sind im Freien aufgrund der Straßennähe nicht gestattet. Heizkörper und Stufen sind nicht als Sitzgelegenheit zu verwenden. Fensterbänke dürfen nicht als Ablageflächen oder Sitzgelegenheit verwendet werden. Das Hinauslehnen aus den Fenstern ist aus Sicherheitsgründen untersagt. Das Öffnen der Fensterflügel erfolgt nur unter Aufsicht der Lehrkraft.
Im Schulgebäude sind Hausschuhe (mit heller Sohle) zu tragen. Laufen und Raufen im Schulhaus sind untersagt. Das Mitbringen von gefährlichen Gegenständen ist nicht erlaubt.
- Unterricht
Mit Beginn jeder Unterrichtsstunde halten sich die Schülerinnen und Schüler in ihrer Klasse bzw. vor dem jeweiligen Fachunterrichtsraum auf. Sollte eine Klasse zehn Minuten nach Unterrichtsbeginn noch ohne Lehrkraft sein, ist dies unverzüglich durch den Klassensprecher / die Klassensprecherin oder den Stellvertreter / die Stellvertreterin in der Direktion zu melden.
- Unterrichtsende
Die Stunde endet grundsätzlich mit dem Läuten. Für die Sauberkeit der Klassenräume sind die Klassenordnerin / der Klassenordner und die Klasse oder die jeweilig benutzende Gruppe verantwortlich. Die Schülerinnen und Schüler räumen am Ende der jeweils letzten Unterrichtsstunde den jeweiligen Klassenraum auf: Müll entfernen, Tafel wischen, Sessel auf die Tische stellen, Licht abdrehen, Beamer abschalten und Fenster schließen. Papier- und Plastikbehälter sind nach jedem Schultag von den Klassenordnern entsprechend zu trennen und in den dafür vorgesehenen Tonnen zu entleeren.
Festgestellte oder verursachte Schäden sind umgehend der Schulleitung zu melden. Mutwillige Schäden und Verschmutzungen sind vom Verursacher / von der Verursacherin oder den Erziehungsberechtigten auf eigene Kosten zu reinigen, zu reparieren oder zu ersetzen.
- Essen und Trinken
Das Trinken von Wasser aus verschließbaren Behältern ist während des Unterrichts gestattet und erwünscht. Von dieser Regel sind alle Funktionsräume und die Bibliothek ausgenommen. Energydrinks sind während der Unterrichtszeit aus gesundheitlichen Gründen verboten. Essen ist während des Unterrichts nicht gestattet, das Kaugummikauen ist untersagt.
Die Nutzung von Elektrogeräten jeglicher Art (z.B. Wasserkocher) ist in der Klasse aus Sicherheitsgründen (Brandgefahr) verboten.
Schülerinnen und Schülern ist der Besitz und die Weitergabe von alkoholischen Getränken, Tabakerzeugnissen und Drogen auf dem gesamten Schulgelände gesetzlich verboten. Dieses Verbot gilt auch für alle Schulveranstaltungen und schulbezogenen Veranstaltungen.
- Kommunikation zwischen Eltern und Schule
Mitteilungen zwischen Schule und Elternhaus erfolgen in der Unterstufe vorrangig über Web-Untis. Dieses muss von den Erziehungsberechtigten regelmäßig eingesehen werden. Sprechstunden von allen unterrichtenden Kolleginnen und Kollegen werden jährlich neu eingeteilt und sind der Homepage: www.schuclu.at zu entnehmen.
- Absenzen und Befreiungen
Die/der Erziehungsberechtigte/n bzw. die/der volljährige Schüler/in haben die Schule von jeder Verhinderung persönlich und frühzeitig, per Web-Untis oder telefonisch zu informieren. Die schriftliche Entschuldigung ist am ersten Tag der Anwesenheit unaufgefordert dem Klassenvorstand nachzubringen.
Im Falle einer Erkrankung während der Unterrichtszeit meldet sich die Schülerin/ der Schüler bei der jeweiligen Klassenlehrerin/ dem jeweiligen Klassenlehrer. Die Erziehungsberechtigten werden telefonisch verständigt. Diese oder von ihnen namhaft gemachte Vertrauenspersonen können die Schülerin/ den Schüler abholen, bzw. Entlassung nach Kontaktaufnahme mit der Schule per Telefon oder E-Mail. Andernfalls wird die Rettung verständigt.
Wenn eine Schülerin/ ein Schüler aufgrund einer Krankheit oder Verletzung nicht am Turnunterricht teilnehmen kann, ist ein ärztliches Attest vorzulegen. Zusätzlich ist bei Krankheit/Verletzung der Klassenvorstand und der Turnlehrer zu informieren!
Eine Befreiung vom Turnunterricht erfolgt ausschließlich durch die Direktion. Ansuchen um Freistellung bis zu einem Tag sind schriftlich beim Klassenvorstand, von mehr als einem Tag schriftlich bei der Direktion einzureichen.
- Spinde und Wertgegenstände
Für Hausschuhe, Kleidungsstücke und Schulutensilien erhält der Schüler/die Schülerin ein absperrbares Schließfach. Schloss und Schlüssel sind selbst zu besorgen. Die Schule haftet nicht für verwahrte Wertgegenstände.
- Turnsäle
Die Turnsäle dürfen nur mit Turnschuhen und entsprechender Kleidung sowie ausschließlich im Beisein einer Lehrerin/ eines Lehrers betreten werden. Die Handhabung und Benützung der Turngeräte ist nur nach Anweisung und mit Erlaubnis des jeweiligen Turnlehrers/der jeweiligen Turnlehrerin gestattet.
- Gastronomiebereich
Der Aufenthalt in der Kostbar ist ausschließlich während der Öffnungszeiten gestattet. Das Betreten der Küchen ist den Schüler/innen nur während des eigenen Praxisunterrichts erlaubt. Eine zusätzliche Vereinbarung regelt den Betrieb im Gastronomiebereich.
- Konferenzzimmer, Eltern und schulfremde Personen
Aus Sicherheitsgründen und um einen störungsfreien Unterricht zu garantieren, ist schulfremden Personen, ebenso wie Eltern und Erziehungsberechtigten, der Aufenthalt im Schulhaus ausschließlich im Bereich der Verwaltung gestattet. Schülerinnen und Schüler sowie schulfremde Personen dürfen das Konferenzzimmer nicht betreten.
- Verwendung elektronischer Geräte
Wir sorgen uns um eine gute Lernumgebung und um die Möglichkeit, sich bestens zu konzentrieren und aufnahmefähig zu sein. Daher haben wir uns darauf geeinigt, dass elektronische Geräte (Smartphones, Tablets, Smartwatches, …) während der Unterrichtszeit nur nach Aufforderung durch den Lehrer / die Lehrerin für unterrichtliche Zwecke verwendet werden.
In der Unterstufe sind Handys und Smartwatches nicht erlaubt. Während der Mittagspause dürfen sie benutzt werden. Das Tablet wird aufgeladen in der Schultasche verwahrt.
In der Oberstufe (AHS und BHS) werden alle Handys ausgeschaltet in einer Box abgelegt. Ausnahmen bilden Übungen, bei denen das Handy gebraucht wird. In den Pausen ist es gestattet, das Handy zu benützen. Bei Verstoß gegen diese Regelungen sind folgende Konsequenzen vorgesehen:
- Abnahme des EGs und Rückgabe durch den Lehrer/die Lehrerin am Ende der Stunde oder durch die Direktion am Ende des Tagesunterrichts.
- Bei fortgesetztem Zuwiderhandeln werden von der Direktion Maßnahmen gesetzt.
In dringenden Fällen können Eltern ihre Kinder über das Sekretariat (telefonisch) jederzeit erreichen und umgekehrt Schülerinnen und Schüler ihre Eltern anrufen.
- Mobbing und Cybermobbing
Jegliche Form von verletzendem und menschenverachtendem Verhalten wird von den Mitgliedern der Schulgemeinschaft entschieden abgelehnt. Im Umgang mit neuen Medien beziehen wir uns dabei ganz besonders auf:
- Anfertigen und/oder Verbreiten von Audio- und/oder Videoaufnahmen von Personen im schulischen Kontext ist strengstens untersagt.
- Cybermobbing/Cyberstalking: verschiedene Formen der Diffamierung, Belästigung und Bedrängung.
- Happy Slapping: körperliche Angriffe, die mit dem Handy gefilmt werden.
- Identitätsdiebstahl: missbräuchliche Nutzung personenbezogener Daten durch Dritte Nutzung illegaler Inhalte: pornografische, gewaltverherrlichende, rechtsextreme Inhalte
Die genannten Punkte sind strafrechtlich relevant – Verstöße gegen die entsprechenden Paragraphen des Strafgesetzbuches werden zur Anzeige gebracht.
- IT-Regelung
Die Nutzung der IT-Einrichtungen und der von der Schule verwalteten Arbeitsgeräte (iPads MDM) ist in der jeweilig gültigen Fassung der Homepage des Schulclusters (www.schuclu.at) zu entnehmen.
- Nachmittagsbetreuung
Die Nutzung von Smartphones und Tablets ist während der Lernzeit nur für die Erledigung von Hausaufgaben erlaubt. Die Nachmittagsbetreuung findet in den dafür vorgesehenen Räumen statt.
Laut Bestätigung durch den SGA des BRG/BORG und des SGA der HLW gilt diese Hausordnung ab dem Schuljahr 2024/25
Die Hausordnung zum Downloaden (hier klicken)